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Neue Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg vom 27.04.2021
über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Pinneberg bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG) vom 14. Dezember 2001, zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Mai 2018, sind folgende Maßnahmen durch Allgemeinverfügungen auf der Grundlage der §§ 28a Absatz 1,28 Absatz 1 Satz 1 und 2 Infektionsschutzgesetz in Ergänzung zu § 28b Absatz 1 bis Absatz 5 Infektionsschutzgesetz umzusetzen:
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