Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt verständigt sich auf Trassenführungsvariante für die Ulzburger Landstraße

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Quickborn hat in seiner Sitzung am 20. März 2025 mit breiter politischer Mehrheit die Variante „V9“ als bevorzugte Trassenführung für die Ulzburger Landstraße beschlossen. Damit wurde eine zukunftsweisende Entscheidung getroffen, um die Verkehrsanbindung zwischen der Quickborner Innenstadt und dem Ortsteil Quickborn-Heide nachhaltig zu verbessern.

Die bestehende Brücke über die Autobahn A7 ist in ihrer derzeitigen Form nicht mehr zukunftsfähig. Aufgrund ihrer begrenzten nutzbaren Breite sowie der notwendigen verkehrsregelnden Maßnahmen – darunter eine Ampelschaltung und Geschwindigkeitsbegrenzungen – kommt es regelmäßig zu Verkehrsstaus. Der Bereich stellt derzeit einen Engpass dar, der den Verkehrsfluss zwischen den Ortsteilen Quickborns und zur Autobahn erheblich beeinträchtigt.

Um diesem Problem entgegenzuwirken, beauftragte die Stadt Quickborn eine Machbarkeitsuntersuchung, in deren Rahmen verschiedene Trassenvarianten untersucht wurden. Ziel war es, eine technisch umsetzbare, wirtschaftlich tragfähige und umweltverträgliche Lösung zu finden, die die bestehenden Restriktionen des Brückenbauwerks umgeht.


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Entscheidung für die Variante „V9“

Die auf Basis der Untersuchung empfohlene Variante „V9“ wurde nun durch den Ausschuss als Vorzugsvariante beschlossen. Die wichtigsten Vorteile dieser Lösung sind:

  • Verbesserter Verkehrsfluss: Die Variante „V9“ löst den Rückstau am Knotenpunkt Friedrichsgaber Straße/Ulzburger Landstraße auf und sorgt für eine reibungslosere Verkehrsführung, unter anderem durch eine schnellere Anbindung an die A7.
  • Geringer Eingriff in Natur und Landschaft: Durch die Nutzung des bereits vorhandenen Straßenraums wird der Eingriff in angrenzende Naturräume auf ein Minimum reduziert.
  • Stärkung des Wirtschaftsstandorts: Die optimierte Verkehrsführung erhöht die Erreichbarkeit bestehender und zukünftiger Gewerbegebiete in der Umgebung und damit den Wirtschaftsstandort Quickborn.
  • Kosteneffizienz: Mit geschätzten Gesamtbaukosten von etwa fünf bis sechs Millionen Euro zählt die Variante „V9“ zu den wirtschaftlichsten Lösungen. Zudem könnten Förderprogramme auf Landes- und Bundesebene eine anteilige Finanzierung ermöglichen.
  • Schnelle Umsetzung: Die Variante „V9“ weist im Vergleich zu anderen geprüften Trassenführungen den kürzesten Realisierungshorizont auf, sodass mit einer zügigen Verbesserung der Verkehrssituation zu rechnen ist.

Im weiteren Verfahren werden nun die Details der Umsetzung geprüft. Eine Herausforderung stellt der nicht vollständig regelkonforme Trassenverlauf dar, insbesondere die geringen Kurvenradien. Nach Einschätzung der beauftragten Fachbüros könnte dies jedoch durch verwaltungstechnische Anpassungen, etwa durch eine Anpassung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder eine Integration in die geschlossene Ortschaft Quickborns, gelöst werden.

Die Stadt Quickborn wird die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin über den Fortschritt des Projekts informieren. Zusätzliche Informationen zur Entscheidung und den geplanten Maßnahmen sind auf der Homepage der Stadt Quickborn unter folgendem Link abrufbar: https://www.quickborn.de/v9

Quickborn, 01.04.2025