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Aufgrund der §§ 4 und 18 der Gemeinde•ordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBI. Schi.-H. 2003/ Nr.3 S.57) und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBI. Schi.-H.2005 I Nr. 3 S.27) wird nach Beschlussfassung der Ratsversammlung am 22.06.2020 folgende Nutzungs- und Gebührensatzung erlassen:
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