Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des Freibades der Stadt Quickborn

Aufgrund der §§4 und 18 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO SH) und der §§1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG SH) in den zurzeit jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung am 03.03.2025 folgende Satzung über die Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des Freibades der Stadt Quickborn erlassen.

Quickborn, 07.03.2025