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3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Quickborn
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 26.06.2023 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport die beigefügte 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Quickborn erlassen.
Quickborn, 31.08.2023
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