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Veröffentlichungen der Stadt Quickborn


Liste einschränken:

Bekanntmachung der Stadt Quickborn über die Festsetzung der Grundsteuer 2022

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B der Stadt Quickborn haben sich nicht geändert, so dass Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2022 nicht erteilt werden. Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung (auch Dauerbescheiderteilung) nicht geändert hat, wird deshalb durch diese...


Bekanntmachung der Stadt Quickborn über die Festsetzung der Niederschlagswassergebühr 2022

Sie haben Ihren Bescheid für die Niederschlagswassergebühr als Dauerbescheid erhalten. Sie bekommen daher nicht jährlich, sondern nur noch bei Änderungen einen neuen Gebührenbescheid. Das bedeutet, dass der letzte Ihnen zugegangene Gebührenbescheid mit den darin festgesetzten Beträgen auch für das Jahr 2022 gilt. Die Gebühren sind somit im Jahr 2022 in...


Bekanntmachung des 2. Nachtrags zur Nutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtung „Zauberbaum“ der Stadt Quickborn

Aufgrund der §§ 4 (1, 2), 17 (1) und 18 (1) der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBI. Schl.-H. S. 57), der §§ 1 (1), 2, 4 und 6 (1-4) des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Schleswig- Holstein und § 31 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege...


Bekanntmachung der Gebührensatzung zur Abwassersatzung der Stadt Quickborn vom 01.01.2022

Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, des § 15 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein und des § 3 Abs. 1, Abs. 2 des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Informationen wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Quickborn am 20.12.2021 die beigefügte...


Bekanntmachung der Stadt Quickborn zur Beschränkung des Abbrennens von Feuerwerkskörpern

Gemäß § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern gesetzlich verboten. Dieses Verbot ist unbedingt zu beachten und wird durch nachfolgende Anordnung nicht eingeschränkt. In...




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