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Temporeduzierung auf der Talstraße


Ab dem 20. März 2024 wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem unbefestigten Teil der Talstraße aufgrund von erheblichen Straßenschäden bis auf Weiteres auf 10 Stundenkilometer reduziert. Die Straßenschäden in der Talstraße werden im Rahmen des „Straßenprogramm 2024“ zeitnah behoben.

Insgesamt 1,1 Millionen Euro stehen der Stadt Quickborn in 2024 für dringend erforderliche Sanierungsarbeiten zur Verfügung. Neben der Talstraße werden in Kürze auch der Feldweg, die Feldstraße und die Heinrich-Heine-Straße mit einem Gesamtvolumen von etwa 3.900 Quadratmetern saniert.

Quickborn, 20.03.2024


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