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In der Förderdatenbank sind alle Förderungen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union gesammelt und können einfach per Stichwort gesucht werden.
Das Klimaschutzmanagement vom Kreis Pinneberg hat die verschiedenen Fördermöglichkeiten zur Energieeinsparung und Energieerzeugung HIER zusammengestellt.
Bäume und Gründächer haben eine zentrale Bedeutung für unser Leben in der Kommune. Mit diesen Maßnahmen werden wertvolle Lebensräume insbesondere für Kleintiere, Insekten und Vögel geschaffen. Dadurch kann ein wertvoller Beitrag zum Klimaschutz geleistet und die Folgen des Klimawandels abgemildert werden.
Antragsberechtigt sind:
Grundstücks- und Gebäudeeigentümer*innen | Mieter*innen und Mietergemeinschaften | sonstige dinglich Verfügungsberechtigte
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen und Antragsformulare erhalten Sie unter: www.klimaschutz.kreis-pinneberg.de.
Viel wurde im vergangenen Jahr über das sogenannte Heizungsgesetz berichtet und gestritten. Zum Januar 2024 ist es in Kraft getreten und reformiert das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG). Doch was steht wirklich im Gesetz? Darf ich meine alte Heizung weiter nutzen? Wer ist betroffen? Welche Fristen und Übergangsregelungen gibt es? Welche Herausforderungen erwarten mich bei Sanierung oder Neubau?
Um im Regelungsdickicht den Durchblick zu behalten, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Internetseite mit umfangreichen Informationen zum GEG freigeschaltet. Die Internetseite beinhaltet u.a. das kostenlose Tool “Heizungswegweiser“. Damit erfahren Sie, welche Schritte in Zukunft beim Thema Heizung notwendig sind und warum es sinnvoll ist, die alte Gas- oder Ölheizung auszutauschen.
Der Heizungswegweiser ersetzt keine individuelle Beratung, gibt aber einen ersten Überblick über das neue Heizungsgesetz. Wer sich für eine individuelle Beratung entscheidet, wird durch die Bundesregierung unterstützt. So bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Bundesförderung “Energieberatung für Wohngebäude” (EBW) und unterstützt mit max. 80% des
förderfähigen Beratungshonorars Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchberechtigte bei Beratungsleistungen für Wohngebäude. Geeignete und zertifizierte Energieberater und Energieberaterinnen für Förderprogramme des Bundes finden Interessierte auf der Internetseite “Energieeffizienz Experten”.